Planungsbüro Peters – Leistungen

Statik / Tragwerksplanung

 

Statik / Tragwerksplanung ist die Erstellung von statischen Nachweisen bzw. Konzepten für den Nachweis der Standsicherheit von Gebäuden bzw. Hochbauten. Hierzu werden Kräfte, Spannungen und Verformungen für Decken, Balken, Wände und andere tragende Bauteile berechnet. In diesem Zusammenhang werden nach Erfordernis auch Erdbebennachweise und sonstige auftretende Lasten wie z.B. Wind, Schnee und Schiefstellung berücksichtigt. Die Nachweise werden grundsätzlich komplett digital geführt. Die Erstellung der Bewehrungspläne für Stahlbetonbauteile mit den dazugehörigen Stabstahlmatten und Biegelisten sind Bestandteil der Statik.

 

Die statischen Nachweise können für den Massivbau, Holzbau und Stahlbau durchgeführt werden. Die Wirtschaftlichkeit verschiedener Konstruktionen wird in der Bearbeitung berücksichtigt. Anforderungen zum baulichen Brandschutz werden im Rahmen der Statikerstellung bei der Bemessung berücksichtigt.

Planung / Entwicklung

 

Das Planungsbüro Peters bietet die Verbindung von Bauingenieurwissenschaften und Architekturleistungen, Entwurf, Ausführungsplanung, Ausschreibungen und Bauleitung seit Jahren mit nachweislichem Erfolg an. Gleiches gilt auch für Nutzungsänderungen bei Gesamt- oder Teilprojekten im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau.

Altbau Sanierung

 

Nicht selten sind Sanierungen oder ein Umbau mit Hindernissen und Unwägbarkeiten verbunden. Eine gründliche Situationsbewertung und die Kenntnis der Bausubstanz, der Materialien und einzuschätzen, wie sich ein Eingriff auswirkt, sind die Voraussetzungen für eine einwandfreie Leistung. Im Rahmen dieser Tätigkeit können komplette Bestandsaufnahmen im Rahmen eines Aufmaßes vor Ort und nach Vorlage alter Bestandsunterlagen erstellt werden. Im Anschluss daran können gewünschte Veränderungen berücksichtigt werden. Alle Sanierungen im Altbaubereich sollten im Einklang stehen zwischen energetischen Möglichkeiten, Berücksichtigung der bauphysikalischen Aspekte (Wärme- und Schallschutz), der Statik und der Wirtschaftlichkeit.

Wärmeschutz / Energieberatung /
Lüftungskonzept / Energieausweis

 

Es werden für Neubauten Energieeinsparnachweise (Wärmeschutznachweise) nach neuesten DIN-Normen für Wohn- und Nichtwohngebäude aufgestellt. KFW-Anforderungen und -Nachweise können berücksichtigt werden. Im Bereich der Energieberatung kann eine Vor-Ort-Beratung durchgeführt werden unter Berücksichtigung bestehender Bausubstanz und Anlagentechnik mit Vorschlägen zu möglichen energetischen Sanierungsvarianten. Diese Tätigkeit wird von mir als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz durchgeführt. Lüftungskonzepte können nach Vereinbarung aufgestellt werden. Nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme und nach stichprobenhaften Kontrollen der energetischen Maßnahmen kann nach Vereinbarung ein Energieausweis ausgestellt werden.

Energetische Sanierung

 

Bis zu 85 Prozent beträgt die mögliche Energieeinsparung eines mit modernster Technik energetisch sanierten Altbaus. Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist Voraussetzung für dessen ökologischen Betrieb und nachhaltigen Bestand. Diese Tätigkeit führe ich als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz und als Vor-Ort-Berater aus.

KFW-Beratung

Im Rahmen meiner Tätigkeit als zertifizierter Energieeffizienz-Experte können von mir KFW-Anträge gestellt werden für KFW-Effizienz-Häuser bzw. für gewünschte Einzelmaßnahmen wie z.B. Dachsanierungen, Fassadensanierungen, Fensteraustausch, Erneuerung der Anlagentechnik und Sonstiges. Selbstverständlich werden im Rahmen dieser Anträge die jeweils aktuellsten KFW-Fördermöglichkeiten berücksichtigt. Auf Wunsch können diese beantragten KFW-Maßnahmen geplant und vor Ort stichprobenhaft überwacht und dokumentiert werden zur späteren Vorlage bei der KFW nach Durchführung.

Schallschutz

 

Bei der Bearbeitung von Schallschutznachweisen handelt es sich um den baulichen Schallschutz innerhalb von Gebäuden. Bei der Bearbeitung von diesen Schallschutznachweisen berücksichtigen wir die Bedürfnisse der Nutzer unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Baumaterialien.

 

Geführt werden diese Nachweise in der Regel für Wohnungstrennwände, Wohnungstrenndecken, Wohnungseingangstüren, Treppenhäuser, Aufzugsanlagen und sonstige Bauteile. Es können aber auch Außenbauteile des Gebäudes mit geforderten Grenzwerten gemäß Bebauungsplan gegenüber Außenlärm berechnet werden.